KüTaDi soll für Kartenausschnitt zahlen
Oestrich. Das Internet vergisst nichts, denn was einmal im World-Wide-Web veröffentlicht worden ist, kann nicht von heute auf morgen ausradiert werden.
Es gibt viele Internet-Nutzer, die breiten in diesem Medium ihr Leben aus, als wäre es ein Buch. In Foren, auf Homepages oder in Blogs werden Details aller Art bekannt gegeben. Lieblingsmusik, -filme, Fotos und was sonst noch.
Viele begeben sich auf ganz dünnes Eis, wenn sie ihre Homepage mit Bildern, Kartenausschnitten oder Musikschnipseln aufhübschen. Denn kaum jemand denkt darüber nach, dass mit nicht genehmigten Musikstücken, mit Kartenausschnitten aus Stadtplänen oder nicht selbst aufgenommenen Bildern schnell eine Urheberschutzverletzung einhergeht.
Diese leidliche Erfahrung musste auch der Oestricher Kulturverein „KüTaDi” machen, der auf seiner Internetseite www.kuetadi.de (inzwischen gelöscht) einen Kartenausschnitt veröffentlicht hat (gezeigt wurden die Straßen rund um den Dorfplatz).
Dies rief eine Anwaltskanzlei aus Berlin auf den Plan. Es gibt nämlich Juristen, die forschen im Internet gezielt nach diesen Urheberschutzverletzungen und konfrontieren dann die Betreiber der Seiten mit einer Abmahnung.
So hatte KüTaDi eine Widerrufserklärung zu unterzeichnen, diesen Kartenausschnitt nicht weiter zu verwenden. Bei Missachtung wurde eine Vertragsstrafe von 2500 Euro angedroht. Dem Schreiben des Anwalts war eine Honorarforderung für die Widerrufserklärung in Höhe von 350 Euro beigefügt, die von „KüTaDi” bezahlt wurde.
Für einen relativ kleinen Verein sind 350 Euro viel Geld, doch für den Oestricher Kulturverein sollte es noch schlimmer kommen. Der Verein hatte daraufhin die Seite aus dem Netz gekommen, Kontakt mit dem Provider „Evanzo” aufgenommen, um letzte Spurern vom Server zu nehmen und dann doch letztlich die Domain komplett gekündigt.
Nach Aussage von Schriftführer Gerd Neumann, der auch für die Pflege der Internetseite verantwortlich war, wurde sogar die URL, unter der der Kartenausschnitt zu sehen war, verändert. „Mehrere Vorstandsmitglieder haben alles versucht, um die Seite noch einmal im Netz zu finden, was nicht gelang.”
Doch das Internet vergisst nichts. Aus dem sogannten „Cache”, der den Verlauf eines Seitenaufrufs speichert, war die Seite teilweise noch zu erreichen. Und dies reichte aus, um die Vertragsstrafe wirksam werden zu lassen. Gerd Neumann: „Das Verfahren läuft noch. Die Berliner Kanzlei hat ihre Forderung auf 1500 Euro reduziert und unser Anwalt einen Vergleich von 750 Euro angeboten. Wir müssen jetzt sehen, wie sich die Gegenseite äußert”.
Übrigens: Die Domain „www.kuetadi.de” ist nicht mehr zu haben, denn kurz nach der Kündigung durch den Oestricher Verein hat sich am 13. Dezember 2009 das Unternehmen VU Media Ltd. in Wakefield in Großbritannien das Recht an dem Namen gesichert. Und wer Interesse hat, kann diesen Domainnamen vom Unternehmen kaufen. Der Preis? Verhandlungssache.